RECHTSGUTACHTEN

Das Gutachten wurde im Auftrag der Website filebit.pl erstellt, um die Rechtmäßigkeit des Portals zu bewerten. Das Gutachten basiert auf den vom Auftraggeber abgegebenen Erklärungen und nach Analyse der Nutzungsbedingungen des Service sowie der Inhalte auf der Website.

Der Service fileBit.pl funktioniert auf dem Prinzip, Zugang zu anderen Hosting-Diensten über ein einziges Benutzerkonto anzubieten und ermöglicht das Herunterladen von Dateien von diesen Partnerdiensten. Der Service überträgt Dateien im Rahmen erworbener Pakete in Echtzeit, ohne sie auf dem Server zu speichern. Der Service sammelt keine personenbezogenen Daten der Benutzer oder IP-Nummern, der Service kann aufgrund der Echtzeitübertragung von Dateien nicht in deren Inhalt eingreifen oder deren Inhalt prüfen.

Die Tätigkeit des Service und seine Verantwortung wird sich neben den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 750 BGB - entsprechende Anwendung der Bestimmungen über den Auftrag) nach dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung elektronischer Dienste richten. Gemäß Art. 12 dieses Gesetzes: - Abs. 1 - der Dienstleister, der elektronische Dienste erbringt, die die Übertragung von vom Dienstnutzer übermittelten Daten in einem Telekommunikationsnetz oder die Bereitstellung des Zugangs zu einem Telekommunikationsnetz im Sinne des Gesetzes vom 16. Juli 2004 - Telekommunikationsrecht umfassen, haftet nicht für den Inhalt dieser Daten, wenn er: 1) nicht die Übertragung veranlasst; 2) den Adressaten der Übertragung nicht auswählt; 3) die in der Übertragung enthaltenen Informationen nicht auswählt oder verändert. Abs. 2 - der Haftungsausschluss nach Abs. 1 umfasst auch die automatische und kurzfristige Durchführung der Übertragung, und die Daten werden nicht länger gespeichert, als es unter normalen Umständen für die Durchführung der Übertragung erforderlich ist. Grundsätzlich haftet der Administrator der Website daher nicht für eventuelle Rechtsverstöße durch Benutzer der Website durch das Herunterladen von Dateien mit rechtswidrigen Inhalten, da er keine Möglichkeit hat, weder die Empfänger der Übertragung noch die übertragenen Inhalte zu kontrollieren.

Der Service nutzt für seine Tätigkeit die bestehende Infrastruktur und bietet nur die Möglichkeit, Daten von anderen Diensten über ein einziges Konto herunterzuladen. Was den Hosting-Service betrifft (d.h. die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server und die Speicherung von Daten darauf) - solche Dienste unterliegen dem Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienste, daher ist die Anwendung des Telekommunikationsgesetzes auf sie ausgeschlossen. Denn Hosting fällt nicht unter den Begriff der Telekommunikationsdienste, da das Wesen des Hostings nicht auf die Übertragung von Signalen in einem Telekommunikationsnetz reduziert werden kann. Die Tätigkeit des Auftraggebers unterliegt nicht dem Telekommunikationsrecht, da sich dieses Gesetz nur auf Telekommunikationsunternehmen bezieht. Die Tätigkeit des Service wird eine Para-Hosting-Tätigkeit sein, mit der Einschränkung, dass der Service außer der Möglichkeit, ein Benutzerkonto zu erstellen, keinen Speicherplatz auf dem Server für die Speicherung von Dateien bietet.

In Fragen der Verletzung von Urheberrechten an heruntergeladenen Werken durch den Service und seine Benutzer sollte zunächst Art. 23 des Urheberrechtsgesetzes analysiert werden:
"1. Ohne Genehmigung des Urhebers ist es erlaubt, kostenlos ein bereits verbreitetes Werk für den persönlichen Gebrauch zu nutzen. Diese Bestimmung berechtigt nicht zum Bauen nach fremden architektonischen und städtebaulichen Werken oder zur Nutzung elektronischer Datenbanken mit Werkcharakter, es sei denn, es handelt sich um den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch ohne Erwerbszweck.
2. Der Umfang des persönlichen Gebrauchs umfasst die Nutzung einzelner Exemplare von Werken durch einen Kreis von Personen, die in persönlicher Beziehung stehen, insbesondere Verwandtschaft, Schwägerschaft oder freundschaftliche Beziehung.
Art. 231. Die vorübergehende oder beiläufige Vervielfältigung von Werken, die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat, sondern einen integralen und wesentlichen Teil eines technologischen Prozesses darstellt und ausschließlich darauf abzielt, Folgendes zu ermöglichen, bedarf nicht der Genehmigung des Urhebers:
1) die Übertragung eines Werks in einem teleinformatischen System zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2) die rechtmäßige Nutzung eines Werks."

Die obigen Artikel gelten nicht für Computerprogramme gemäß Art. 77 des Urheberrechtsgesetzes.

Sofern die heruntergeladenen Werke für den persönlichen Gebrauch des Benutzers bestimmt sind und bereits zuvor verbreitet wurden, stellt ihr Herunterladen und die damit verbundene Hilfe beim Herunterladen aus dem Internet keine Rechtsverletzung dar. Voraussetzung ist, dass diese Werke bereits verbreitet wurden, d.h. dass der Urheber sie zur Verfügung gestellt hat oder dass der Urheber auf irgendeine Weise seine Zustimmung zu ihrer Verbreitung ausgedrückt hat. Die Nutzungsbedingungen des Service sollten festlegen, dass heruntergeladene Werke gemäß dem Gesetz nur für den persönlichen Gebrauch heruntergeladen werden dürfen und nicht weiter verbreitet werden dürfen, und dass das Herunterladen von Software, für deren Nutzung eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich ist, nicht erlaubt ist.
Der Service ermöglicht keine Verbreitung von Dateien, daher besteht keine Möglichkeit einer Verletzung des Urheberrechts durch den Service.

Kancelaria Radcy Prawnego Hubert Wojtyniak
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